Rechtliche Hinweise

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer PrismaLife-Webseite!

Mit dem Zugriff auf unsere Website erklären Sie, dass Sie die folgenden rechtlichen Hinweise im Zusammenhang mit dieser Seite und Unterseiten dieser Website und den darin veröffentlichten Inhalten anerkennen. Bitte beachten Sie, dass wir die rechtlichen Hinweise jederzeit aktualisieren können. Wir empfehlen Ihnen daher, diese regelmässig von Neuem zu lesen, um sich mit möglichen Änderungen vertraut zu machen.

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1. Inhalt und Zugang

Die PrismaLife AG hat die Inhalte ihrer Webseiten nach bestem Wissen erstellt und die Inhalte sorgfältig erarbeitet. Die Informationen werden ständig geprüft und aktualisiert. Die auf den PrismaLife-Webseiten publizierten Informationen stellen weder eine Empfehlung noch ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb oder Verkauf von Versicherungen oder Anlageinstrumenten, zur Tätigung von Transaktionen oder zum Abschluss irgendeines sonstigen Rechtsgeschäfts dar.

Die PrismaLife AG behält sich das Recht vor, die Informationen auf ihren Webseiten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Die PrismaLife AG hat das Recht, jederzeit den Zugang zu diesen Seiten oder Teilen ihres Systems zu blockieren und die Nutzung teilweise oder vollständig einzuschränken.

2. Haftungsausschluss

Die PrismaLife AG schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden jeglicher Art aus – sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden –, die sich aus der Nutzung (z. B. heruntergeladene Dokumente) der bzw. dem Zugriff auf die PrismaLife-Webseiten oder aus Links zu Webseiten Dritter ergeben sollten. Zudem lehnt die PrismaLife AG jede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internetnutzers durch Unbefugte ab. Dabei weist die PrismaLife AG ausdrücklich auf die Gefahr von Viren und die Möglichkeit gezielter Hacker-Angriffe hin. Zwecks Virenbekämpfung empfiehlt sich die Verwendung von aktuellen Browserversionen sowie die Installation von laufend aktualisierter Antivirensoftware.

3. Gewährleistungsausschluss

Bei den Informationen auf den PrismaLife-Webseiten handelt es sich um Informationen allgemeiner Natur. Sie stellen keine rechtliche, medizinische und/oder steuerliche Beratung des Besuchers im Einzelfall dar. Die PrismaLife AG übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Ebenso wenig kann garantiert werden, dass die veröffentlichten Informationen stets den aktuellen Stand von Wissenschaft, Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigen.

4. Urheberrechte

Sämtliche Elemente der Webseiten der PrismaLife AG sind urheberrechtlich geschützt (alle Rechte sind vorbehalten) und gehören ausschliesslich der PrismaLife AG. Das Abrufen, Duplizieren, Speichern und Bearbeiten von Inhalten (Text, Bild, Grafik, Ton, Video oder Animationsdateien) der Webseiten, ganz oder in Teilen, darf ausschliesslich zum privaten Gebrauch vorgenommen werden. Falls Elemente ganz oder teilweise in irgendeiner Form – elektronisch oder schriftlich – reproduziert werden, ist die ausdrückliche Zustimmung der PrismaLife AG erforderlich.

Urheberrechtshinweise, Markenbezeichnungen und andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen dürfen nicht verändert oder beseitigt werden. Die vollständige oder teilweise Reproduktion oder Benutzung für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PrismaLife AG untersagt. Vorbehalten sind Urheberrechte Dritter.

5. Marken und Logos

Die auf den PrismaLife-Webseiten verwendeten Marken und Logos sind markenrechtlich geschützt. Nach den Urheberrechten sind auch die auf den PrismaLife-Webseiten genannten Produktbezeichnungen markenrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PrismaLife AG zu nutzen. Jede Zuwiderhandlung wird durch den Markeninhaber verfolgt.

6. Verknüpfte Webseiten (Links)

Die Webseiten der PrismaLife AG können per Link auf Webseiten Dritter verweisen. Dies erfolgt lediglich als Service für den Besucher der PrismaLife-Webseiten. Soweit durch Verlinkung auf andere Server bzw. andere Webseiten zusätzliche Informationen zugänglich gemacht werden, weist die PrismaLife AG darauf hin, dass eine Inhaltskontrolle durch sie nicht stattfindet und jegliche Haftung für den Inhalt oder für die Darstellung dieser Seiten ausgeschlossen ist (siehe auch Punkt 2). Ein Link besagt auch nicht, dass die PrismaLife AG die Seite oder die dort angezeigten Produkte empfiehlt oder die dort getroffenen Empfehlungen teilt.

7. Setzen von Links

Ein Link auf den Webseiten der PrismaLife AG darf nur mit schriftlicher Zustimmung der PrismaLife AG gesetzt werden, wenn der Link auf die Homepage www.prismalife.com zeigt (keine Deeplinks) und wenn dadurch keine Rechte der PrismaLife AG verletzt werden, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte.

1. Einleitung

In Liechtenstein wurde die zweite Aktionärsrechterichtlinie der Europäischen Union (ARUG II, Richtlinie (EU) 2017/828) über das liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (nachfolgend „PGR“) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die PrismaLife AG (nachfolgend: „PL“) ist ein Unternehmen, welche in Liechtenstein das Lebensversicherungsgeschäft betreibt und somit als institutionelle Anlegerin gem. Art. 367a PGR gilt. Gem. Art. 367h PGR ist die PL verpflichtet, entweder ihre Mitwirkungspolitik bezogen auf Beteiligungen an börsennotierten Aktiengesellschaften auf ihrer Webseite zu publizieren oder aber öffentlich zu erklären, warum sie sich entschieden hat, dies nicht, oder nicht vollständig, zu tun (comply or explain). Bei der Beteiligung an börsennotierten Gesellschaften ist zu unterscheiden zwischen
a. der Verwaltung von Aktien im Eigenbestand und
b. jenen Aktien, welche die PL im Rahmen von fonds- und anteilsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungslösungen auf Rechnung und Risiko des/der Versicherungsnehmer hält.

2. Angaben gem. Art. 367h PGR – Mitwirkungspolitik

2.1 Aktien im Eigenbestand – Angaben gemäß Art. 367h PGR (ausgenommen anteil- beziehungsweise fondsgebundene Lebensversicherung)
Die PL ist an börsennotierten Gesellschaften mit insgesamt CHF 8’144 (Stand: 31.12.2023) beteiligt. Die Beteiligung ist im Verhältnis zur Gesamtsumme der Kapitalanlagen (0,01% per 31.12.2023) gering. Aus diesem Grund wird eine Mitwirkungspolitik im Sinne des Art. 367h PGR von der PL nicht verabschiedet und nicht ausgeübt. Diesbezügliche Angaben im Sinne von Art. 367h PGR entfallen somit.
2.2 Aktien in den Anlageportfolien der fonds- bzw. anteilsgebundenen Versicherungen – Angaben gem. Art. 367h PGR
Die Auswahl der Fondsprodukte im Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt unmittelbar durch den Versicherungsnehmer. Hinsichtlich der Mitwirkungspolitik und der Offenlegungspflichten verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Internetseiten der jeweiligen Fondsgesellschaft.

3. Angaben gem. Art. 367i PGR

Ziel der Anlagestrategie der PL ist es, die nachhaltige und langfristige Solvabilität der PL unter Erzielung ausschüttungsfähiger Erträge und jederzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern sicherzustellen

Nachfolgend werden für Versicherungsverträge, welche überschussberechtigt sind, die aktuellen Überschüsse dargestellt. Grundsätzlich sind dies Rentenversicherungsverträge mit einem Versicherungsbeginn vor Mai 2019, wobei eine Überschussberechtigung nur in der Rentenphase und nicht in der Ansparphase besteht.

1. Überschussverband Fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen
1.1 Altersrenten
1.1.1 Verträge vor dem 21.12.2012

Überschussquelle Überschussbeteiligung
Risikogewinne Erhöhung der Überlebensraten nach der Sterbetafel DAV 2004 R um 30%-Punkte
Zinsgewinne 0%
Kostengewinne 1.5%

Für gewinnbeteiligte Tarife ohne Festlegung der garantierten Leistungen zu Vertragsbeginn gelten die derzeit unter 1.1.2 gültigen Kalkulationsgrundlagen und Gewinnbeteiligungen.

1.1.2 Verträge ab dem 21.12.2012

Überschussquelle Überschussbeteiligung
Risikogewinne Erhöhung der Überlebensraten nach der Sterbetafel DAV 2004 R Unisex um 30%-Punkte
Zinsgewinne Mindestverzinsung 1.75%
Kostengewinne 1.5%

2.Überschussverband Multi-Risk-Versicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherung
2.1 Berufsunfähigkeitsrenten

Überschussquelle Überschussbeteiligung
Risikogewinne Keine Erhöhung der Überlebensraten nach der Sterbetafel DAV1997I
Zinsgewinne 0%
Kostengewinne 1.5%

2.2. Berufsunfähigkeitsversicherung PrismaBU

Überschussquelle Überschussbeteiligung
Risikogewinne Keine Erhöhung der Überlebensraten nach der Sterbetafel DAV1997I
Zinsgewinne 0%
Kostengewinne 1.5%

Ruggell, 27.02.24        Volker Schulz