Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr.
Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr.