Verfahren zur Einschätzung des Risikos eines potenziellen Versicherungsnehmers bzw. Versicherungsvertrags vor Vertragsbeginn. Als Risikoprüfung wird zugleich der Prozess zwischen der Antragstellung durch den Versicherungsnehmer (Versicherungsantrag) und der Annahme des Versicherungsvertrags durch das Versicherungsunternehmen bezeichnet.

Die Risikoprüfung dient dazu, festzustellen, ob ein Antragsteller oder das zu versichernde Risiko im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als versicherbar gelten oder ob im Vergleich zur Kalkulation für das „Normalrisiko“ ein signifikant erhöhtes Risiko vorliegt (z.B. aufgrund eines kürzlichen Herzinfarkts bei einem Antragsteller in der Lebensversicherung).