Als sonstige Belege gelten insbesondere folgende Dokumente:
a) eine Ansässigkeitsbescheinigung, ausgestellt von einer autorisierten staatlichen Stelle des Staates;
b) ein von einer autorisierten staatlichen Stelle ausgestellter gültiger Ausweis, der den Namen der natürlichen Person enthält und normalerweise zur Feststellung der Identität verwendet wird;
c) ein von einer autorisierten staatlichen Stelle ausgestelltes amtliches Dokument, das den Namen des Rechtsträgers enthält sowie entweder die Anschrift seines Hauptsitzes in dem Staat, in dem er ansässig zu sein behauptet, oder den Staat, in dem der Rechtsträger gegründet wurde;
d) ein geprüfter Jahresabschluss, eine Kreditauskunft eines Dritten, ein Insolvenzantrag oder ein Bericht der Börsenaufsichtsbehörde.