Der Beitragszahler ist die Person, die den vereinbarten Versicherungsbeitrag bezahlt. Der Beitragszahler kann identisch mit dem Versicherungsnehmer sein, muss es aber nicht. Bei steuerlich geförderten Verträgen (sog. Riester- und Basisrente) ist eine Zahlung des Beitrags durch Dritte in der Regel nicht möglich. Zahlt eine dritte Person die Beiträge, erwirbt diese hierdurch keine Rechte aus dem Versicherungsvertrag.