Ist eine oder sind mehrere von Ihnen bestimmte Person(en), die die Leistungen erhalten soll(en). Das können Sie selbst oder eine andere Person sein. In Deutschland und Österreich nennt man den Begünstigten „Bezugsberechtigten“.
Ist eine oder sind mehrere von Ihnen bestimmte Person(en), die die Leistungen erhalten soll(en). Das können Sie selbst oder eine andere Person sein. In Deutschland und Österreich nennt man den Begünstigten „Bezugsberechtigten“.