Liegt vor, wenn der Versi­che­rungs­nehmer/ die versi­cherte Person ganz bewusst falsche Angaben macht oder Infor­ma­tionen verschweigt. Diese falschen Angaben oder verschwie­genen Infor­ma­tionen würden norma­ler­weise dazu führen, dass der Vertrag gar nicht erst zustande kommt. Eine absichtliche Täuschung liegt zum Beispiel in folgendem Fall vor: Die versi­cherte Person teilt uns nicht mit, dass sie an einer chroni­schen Herzer­krankung leidet, obwohl sie ein Ausschluss­kri­terium wäre.