Gilt nur für Kunden mit Wohnsitz in Italien

Beschwerden

Was ist eine Beschwerde?

Eine Beschwerde ist eine Unzufriedenheitsbekundung einer Person gegenüber einem Versicherungsunternehmen in Bezug auf einen Versicherungsvertrag oder die von ihr in Anspruch genommene Dienstleistung. Die Bearbeitung von Beschwerden ist zu unterscheiden von der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen sowie von einfachen Ersuchen um Vertragserfüllung, Information oder Klarstellung.

Wer kann eine Beschwerde einreichen?

Der Versicherungsnehmer, der Versicherte, der Bezugsberechtigte und/oder Anspruchsberechtigte.

Wie kann man bei PrismaLife eine Beschwerde einreichen?

Die schriftliche Beschwerde kann an eine der folgenden Adressen gerichtet werden:

E-Mail: reclami@prismalife.com

Per Post: PrismaLife AG, Industriering 40, 9491 Ruggell, Liechtenstein

Kundenportal “myPrismaLife”

Die Beschwerde muss die detaillierte Beschreibung des der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalts, die Versicherungsscheinnummer und alle nützlichen Hinweise zur Identifizierung des Versicherungsnehmers/der versicherten Person (Vor- und Nachname, Steuernummer, Kontaktdaten) enthalten.

Wer ist für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig?

Für die Bearbeitung von Beschwerden ist die Abteilung Sales Admin & Controlling zuständig.

Das Unternehmen bestätigt schriftlich den Eingang der Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen, falls eine Beantwortung innerhalb dieser Frist nicht möglich ist. Das Bestätigungsschreiben informiert den Beschwerdeführer über:

(i) die Art der Informationen, die der Beschwerdeführer offenlegen muss;

(ii) die Identität und Kontaktdaten der für die Beschwerde zuständigen Stelle;

(iii) das Verfahren zur Bearbeitung der Beschwerde mit Angabe der Bearbeitungszeiten. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Beschwerde so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 45 Tagen nach Eingang zu lösen.

Beschwerden über das Verhalten des Versicherungsvermittlers

Beschwerden, die sich ausschliesslich auf das Verhalten des Versicherungsvermittlers beziehen, werden direkt vom Vermittler bearbeitet und sind an ihn zu richten. Sollte die Beschwerde beim Unternehmen eingehen, wird sie unverzüglich an den Vermittler weitergeleitet und gleichzeitig wird der Kunde entsprechend informiert.

Beschwerden in Bezug auf das Verhalten des Unternehmens und des Vermittlers werden von der Gesellschaft und dem Vermittler jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit getrennt behandelt und innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt beantwortet.

Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden

Wenn der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Beschwerde nicht zufrieden ist oder innerhalb der Frist keine Antwort erfolgt, kann er sich an folgende Adresse wenden:

    • An die IVASS (Istituto per la vigilanza sulle assicurazioni)

Per Post: IVASS, Servizio Tutela del Consumatore – via del Quirinale, 21 – 00187 Roma; E‑Mail: tutela.consumatore@pec.ivass.it; Fax: 06.42133206.

Füllen Sie hierzu das Beschwerdeformular aus, das verfügbar ist unter:
https://www.ivass.it/consumatori/reclami/Allegato2_Guida_ai_reclami.pdf.

Die Beschwerde muss enthalten:

    1. Name, Nachname, Postanschrift des Beschwerdeführers, ggf. mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und PEC;
    2. Angabe des Versicherungsunternehmens;
    3. klare und prägnante Beschreibung des Beschwerdegrundes;
    4. Kopie der bei der Versicherungsgesellschaft eingereichten Beschwerde und etwaige Rückmeldungen derselben;
    5. Kopien aller Dokumente, die nützlich sind, um die jeweiligen Umstände vollständig zu beschreiben;
    6. Datum und Unterschrift.
    • An die FMA (Finanzmarktaufsicht Liechtenstein)

Per Post: FMA – Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Landstrasse 109, Postfach 279, 9490 Vaduz, Liechtenstein oder per E-Mail: info@fma-li.li

Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:

    1. Vor- und Nachname, Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Beschwerdeführers;
    2. Firmenname, Anschrift des Versicherungsunternehmens und Art der Beziehung (Kunde, Interessent etc.);
    3. Grund der Beschwerde und Schilderung des Sachverhalts;
    4. Kopie allfälliger Belege (Korrespondenz, Konto- und Depotauszüge, Verträge, Anlegerprofil, Produktinformationen, Werbematerial etc.);
    5. Datum und Unterschrift.
  • Nur bei Beschwerden bezüglich der korrekten Erstellung des Basisinformationsblattes (KID) für Versicherungsanlageprodukte, wenn Sie mit dem Ergebnis der Beschwerde nicht zufrieden sind oder keine gesetzeskonforme Antwort erfolgt, können Sie die CONSOB kontaktieren – consob@pec.consob.it, Via G.B. Martini, 3 – 00198 Roma (www.consob.it). Fügen Sie der Beschwerde die Dokumentation über die von der Gesellschaft bearbeitete Beschwerde und deren Rückmeldung bei.
    Informationen zum Versand finden Sie auf der Website www.consob.it.

Möglichkeit, bei den Justizbehörden Berufung einzulegen

In Bezug auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Schadenshöhe und der Zuweisung der Verantwortung ist ausschliesslich die Justizbehörde zuständig. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf alternative Streitbeilegungssysteme zurückzugreifen, die auf regulatorischer oder konventioneller Ebene vorgesehen sind.

Alternative Streitbeilegungssysteme:

    • Unterstützte Verhandlung (gemäss Gesetz Nr. 162 vom 10. November 2014)

Das Verfahren kann mittels Anforderung Ihres Rechtsanwaltes an die Gesellschaft eingeleitet werden. Verhandlungen mit Rechtsbeistand zielen darauf ab, eine Einigung («Verhandlungsvereinbarung») zu erzielen, in der sich die Parteien verpflichten, zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit zusammenzuarbeiten, unterstützt von ihren Anwälten.
Den Antrag auf Verhandlungen mit Rechtsbeistand können Sie richten an:
– PrismaLife AG, Industriering 40, 9491 Ruggell, Liechtenstein
– PEC: prismalife@pec.it

    • Obligatorisches Mediationsverfahren (gemäss Gesetzesdekret vom 4. März 2010, Nr. 28)

Ziel des Verfahrens ist der Versuch einer Schlichtung zwischen den Parteien durch Einschaltung einer unparteiischen Person («Mediator»). Der Beschwerdeführer kann anstelle des für die Streitigkeit örtlich zuständigen Richters eine Schlichtungsstelle anrufen, die in der Liste des Justizministeriums eingetragen ist. Das Mediationsverfahren ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung für Versicherungsstreitigkeiten.
Schlichtungsanträge können Sie schriftlich an das Unternehmen richten:
– PrismaLife AG, Industriering 40, 9491 Ruggell, Liechtenstein
– PEC: prismalife@pec.it

    • FIN-NET-Verfahren

Zur Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten ist es möglich, eine Beschwerde bei IVASS oder direkt bei der zuständigen ausländischen Stelle einzureichen und die Aktivierung des FIN-NET-Verfahrens zu beantragen Weitere Informationen zum FIN-NET-Verfahren und der zuständigen Stelle in Liechtenstein finden Sie unter folgendem Link: FIN-NET