Der Begriff Rechtsinstitut umfasst in der Rechtswissenschaft allgemein die Gesamtheit aller Normen zur Regelung eines bestimmten Rechtsverhältnisses oder eines Lebenssachverhalts.
Der Begriff Rechtsinstitut umfasst in der Rechtswissenschaft allgemein die Gesamtheit aller Normen zur Regelung eines bestimmten Rechtsverhältnisses oder eines Lebenssachverhalts.