Ist zum Beispiel ein Bescheid der Bafin, FMA, FINMA oder einer Kartellbehörde. Dieser Verwaltungsakt kann mit rechtlichen Mitteln nicht mehr aufgehoben werden.
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Deutschland)
FINMA - Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Schweiz)
FMA - Finanzmarktaufsicht (Liechtenstein)
FMA - Finanzmarktaufsichtsbehörde (Österreich)