Bis zum Beginn der Rentenzahlung führen wir die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile an den von Ihnen gewählten Fonds in einer gesonderten Abteilung unseres Sicherungsvermögens, dem sog. Anlagestock. Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile dem Anlagestock entnommen und der Wert der Anteile in das allgemeine Sicherungsvermögen überführt.